Datenschutz im E-Commerce: Was bedeutet die neue DSGVO für Online-Händler?

Daten­schutz im E‑Commerce: Was bedeu­tet die neue DSGVO für Online-Händ­ler?

Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) hat die Art und Wei­se, wie per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im E‑Commerce ver­ar­bei­tet wer­den, grund­le­gend ver­än­dert. Sie stellt sicher, dass Kun­den bes­ser über die Ver­wen­dung ihrer Daten infor­miert wer­den und stärkt deren Rech­te. Für Online-Händ­ler bringt die DSGVO jedoch auch neue Pflich­ten mit sich, die bei Nicht­ein­hal­tung emp­find­li­che Stra­fen nach sich zie­hen kön­nen. In die­sem Arti­kel erfährst du, was die DSGVO für dei­nen Online-Shop bedeu­tet und wie du die Daten­schutz­richt­li­ni­en ein­hal­ten kannst.

Was ist die DSGVO?

Die DSGVO (Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung) ist eine euro­päi­sche Ver­ord­nung, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist. Sie regelt den Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten inner­halb der EU und ver­folgt zwei Haupt­zie­le:

  1. Den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu gewähr­leis­ten.
  2. Ein­heit­li­che Daten­schutz­stan­dards in allen EU-Mit­glieds­staa­ten zu schaf­fen.

Was bedeu­tet die DSGVO für Online-Händ­ler?

Für Online-Händ­ler bedeu­tet die DSGVO vor allem eines: Trans­pa­renz und Ver­ant­wor­tung im Umgang mit Kun­den­da­ten. Das betrifft nicht nur die Spei­che­rung und Ver­ar­bei­tung von Daten, son­dern auch deren Wei­ter­ga­be an Drit­te.

Rele­van­te Daten im E‑Commerce

Zu den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die von der DSGVO geschützt wer­den, zäh­len unter ande­rem:

  • Name, Adres­se und Kon­takt­da­ten
  • Zah­lungs­in­for­ma­tio­nen
  • IP-Adres­sen
  • Ein­kaufs­ver­hal­ten und Prä­fe­ren­zen

Pflich­ten für Online-Händ­ler

Die DSGVO legt meh­re­re kon­kre­te Pflich­ten für Online-Händ­ler fest:

1. Ein­ho­lung einer kla­ren Ein­wil­li­gung

Bevor per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gesam­melt oder ver­ar­bei­tet wer­den, muss die aus­drück­li­che Zustim­mung des Nut­zers ein­ge­holt wer­den. Die­se Ein­wil­li­gung muss frei­wil­lig, infor­miert und ein­deu­tig sein. Bei­spie­le:

  • Coo­kie-Ban­ner mit Aus­wahl­mög­lich­kei­ten
  • Check­bo­xen für die Ein­wil­li­gung in News­let­ter-Anmel­dun­gen
2. Daten­schutz­er­klä­rung

Jeder Online-Shop muss eine leicht ver­ständ­li­che und voll­stän­di­ge Daten­schutz­er­klä­rung bereit­stel­len. Die­se soll­te Fol­gen­des beinhal­ten:

  • Zweck der Daten­er­he­bung
  • Rechts­grund­la­ge der Ver­ar­bei­tung
  • Kon­takt­in­for­ma­tio­nen des Ver­ant­wort­li­chen
  • Infor­ma­tio­nen zu den Rech­ten der Nut­zer (z. B. Recht auf Löschung)
3. Recht auf Aus­kunft und Löschung

Kun­den haben das Recht, jeder­zeit Aus­kunft über die von ihnen gespei­cher­ten Daten zu ver­lan­gen. Sie kön­nen auch die Löschung ihrer Daten for­dern, wenn die­se nicht mehr benö­tigt wer­den.

4. Sicher­stel­lung der Daten­si­cher­heit

Online-Händ­ler müs­sen tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men tref­fen, um die Sicher­heit der Daten zu gewähr­leis­ten. Dazu gehört:

  • Ver­schlüs­se­lung von Daten (z. B. SSL/TLS-Zer­ti­fi­ka­te)
  • Schutz vor unbe­fug­tem Zugriff
  • Regel­mä­ßi­ge Sicher­heits­über­prü­fun­gen
5. Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung

Wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an Drit­te (z. B. Pay­ment-Anbie­ter oder Ver­sand­dienst­leis­ter) wei­ter­ge­ge­ben, muss ein Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag (AVV) abge­schlos­sen wer­den.

Kon­kre­te Tipps zur Ein­hal­tung der DSGVO

1. Daten­schutz­freund­li­ches Design

Gestal­te dei­nen Online-Shop so, dass er die Pri­vat­sphä­re der Nut­zer respek­tiert. Das bedeu­tet:

  • Opt-in statt Opt-out für Coo­kies und News­let­ter
  • Mini­mal­erhe­bung von Daten: Samm­le nur die Daten, die du wirk­lich benö­tigst.
2. Regel­mä­ßi­ge Daten­schutzau­dits

Füh­re regel­mä­ßi­ge Über­prü­fun­gen dei­ner Daten­schutz­richt­li­ni­en durch, um sicher­zu­stel­len, dass du alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllst.

3. Daten­schutz­schu­lun­gen für Mit­ar­bei­ter

Schu­le dein Team, damit es den rich­ti­gen Umgang mit Kun­den­da­ten kennt und sich der Bedeu­tung des Daten­schut­zes bewusst ist.

4. Beauf­tra­gung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten

Je nach Grö­ße dei­nes Unter­neh­mens kann es sinn­voll oder sogar ver­pflich­tend sein, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu ernen­nen.

5. Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Kun­den

Sei trans­pa­rent und kom­mu­ni­zie­re offen mit dei­nen Kun­den über die Ver­wen­dung ihrer Daten. Kun­den schät­zen es, wenn sie wis­sen, wie ihre Daten genutzt wer­den.

Fazit

Die DSGVO hat den Daten­schutz im E‑Commerce auf ein neu­es Niveau geho­ben. Für Online-Händ­ler bedeu­tet dies zusätz­li­che Ver­ant­wor­tung, bie­tet jedoch auch die Mög­lich­keit, Ver­trau­en bei den Kun­den auf­zu­bau­en. Wer die Daten­schutz­an­for­de­run­gen kon­se­quent umsetzt, schützt nicht nur die Pri­vat­sphä­re der Nut­zer, son­dern stärkt auch die eige­ne Mar­ke.

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